
Strafregisterauszug Online bestellen: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/uebersicht_de

Waffenerwerbsschein (WES) Online beantragen:
https://www.suisse-epolice.ch/#/home
Ausnahmebewilligung klein (ABK) im Kanton Zürich beantragen:
https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen/verbotene-waffe-erwerben.html
Weitere Infos findet ihr unter
https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/waffen-besitzen-in-der-schweiz/
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html
FAQ zum Waffenerwerb
Was sind die Voraussetzungen um einen Schalldämpfer erwerben zu können?
Im Kanton ZH gilt grundsätzlich: wenn man mindestens 12 Waffen hat und seit 5 Jahre Sammler ist. Abweichungen und Ausnahmen sind möglich.
Wie kann ich den Nachweis für meine Ausnahmebewilligung (ABK) klein Sportschütze erbringen?
Es gibt zwei Möglichkeiten den Nachweis zu erbringen, entweder über die Mitgliedschaft in einem Verein (Vereinsnachweis) oder über den Schiessnachweis das man mit dem bekannten Formular erbringen kann.
Vereinsnachweis:
Den Vereinsnachweis können Sie erst Ende der 5, resp 10 Jahr einreichen.
Schiessnachweis:
Den Schiessnachweis müssen Sie innert der jeweiligen 5 Jahren erfüllen. Folglich heisst das, dass man für die Jahre 6-10 (zweiter Nachweis) im sechsten Jahr erfüllen kann. Hier gilt lediglich, dass die einzelnen Schiessen an verschiedenen Tagen stattgefunden haben.
Der Nachweis ist nur für die erste ABK Sportschütze zu erbringen