SiVo’s im Schiessstand

Stehts gillt:

  • Im Schiessstand herrscht immer Gehör- und Augenschutz Pflicht!

  • Der Schütze muss sich im vollständigen Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte befinden. Deshalb gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Ist der Schütze so erkrankt, dass es ihn beim Schiessen beeinträchtigt, darf er weder am Training noch an Wettkämpfen teilnehmen

Vor dem betreten des Schiessstandes:

  • Die Waffe ist entladen und das Magazin getrennt von der Waffe versorgt,
    idealerweise ist eine sogenannte Chamber flag montiert.
  • Die Karabiner sind gesichert, bei Pistolen ist der Hammer
    oder der Striker entspannt.
  • Alle Waffen müssen in der Safety Area deponiert werden, der Trainingsleiter führt eine Sicherheitskontrolle durch.

Im Schiessstand:

  • Die 4 SiVo’s gelten immer und in jeder Situation
  • Die Waffen bleiben ungeladen bis man zur Übung antritt
  • Die Waffen müssen vor dem Verlassen der Übung entladen werden
    • Die Karabiner sind gesichert, bei Pistolen ist der Hammer oder der Striker entspannt
  • Abgespritzte Magazine dürfen sich am Gurt/Plattenträger befinden
  • Sämtliche Manipulationen an den Waffen dürfen nur unter Aufsicht des Trainingsleiters durchgeführt werden

Nach dem Schiessen:

  • Alle Waffen müssen in der Safety Area deponiert werden, der Trainingsleiter führt eine Sicherheitskontrolle durch
  • Nach der Überprüfung werden die Chamber Flags eingesetzt und die Waffen versorgt